§ 22
Aufbringung der Fondsmittel
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
- 1. Zuwendungen aus Mitteln des Landes,
- 2. Erträgnisse veranlagter Fondsmittel,
- 3. die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten durch den Fonds,
- 4. durch sonstige Zuwendungen und Erträgnisse.
27.11.2015
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