§ 11
Bericht an das Kuratorium
Der Vorstand hat dem Kuratorium regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich über den Gang der Geschäfte des Fonds und die Lage des Fonds, in wichtigen Angelegenheiten jedoch sofort, Bericht zu erstatten.
27.11.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
