Rechtsnormen
Landesrecht Kärnten
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§ 21 Kärntner Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
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07.8.2009 bis 31.07.2016 (LGBl.Nr. 48/2016)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Regelung
von
Wirtschaftstätigkeiten