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§ 7 K-LSchG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.2.1993

§ 7

Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

Der Besuch der öffentlichen Berufs- und Fachschulen ist unentgeltlich. Die Einhebung von höchstens kostendeckenden Lern- und Arbeitsmittelbeiträgen ist zulässig.

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