Anlage
Fachgegenstände gemäß § 6
- Rechtskundiger Dienst
- 1. Die Verwaltungsverfahrensgesetze und sonstige im Verwaltungsrecht anwendbare Verfahrensgesetze
- 2. Schulwesen
- 3. Finanzrecht (Haushaltsrecht des Bundes, des Landes und der Gemeinden, Finanzausgleich, Gebührenrecht, Landes- und Gemeindeabgaben)
- 4. Gesundheitswesen (Vorschriften über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Sanitäts-, Krankenpflege-, Apotheken- und Arzneimittelwesen, Krankenanstaltenordnung, Heilberufe, Heilquellen- und Kurortewesen, Bestattungswesen)
- 5. Umwelt- und Agrarrecht (Landwirtschaftsrecht, Forstrecht, Wasserrecht, Jagd- und Fischereirecht, Tierschutz, Veterinärwesen, Grundverkehrswesen, Naturschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, gewerbliches Betriebsanlagenrecht, Abfallwirtschaftsrecht, Umweltinformationsgesetz)
- 6. Polizeiverwaltungsrecht (Sicherheitspolizeigesetz und die die Kriminalpolizei betreffenden Bestimmungen der Strafprozessordnung, Vorschriften über das Melde- und Passwesen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Waffen- und Sprengmittelwesen, Landessicherheitsgesetz), Veranstaltungsrecht
- 7. Jugendschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe
- 8. Baurecht, Raumordnung
- 9. Recht der Wirtschaft (Gewerberecht – Berufsrecht und Nebengesetze)
- 1 0. Kraftfahrrecht, Straßenpolizei, Führerscheingesetz
- 11. Gemeinderecht (Allgemeine Gemeindeordnung, Klagenfurter und Villacher Stadtrecht, Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz)
- 12. Wahlen in die allgemeinen Vertretungskörper, Wahl des Bundespräsidenten und Wählerevidenz, Staatsbürgerschaftsrecht
- 13. Grundzüge des Public Management
- Technische Dienste (Höherer Technischer Dienst, Gehobener Technischer Dienst und Technischer Fachdienst)
- Die Dienstbehörde hat für den technischen Prüfungsteil für Kandidaten des Höheren Technischen Dienstes zwei der nachstehend angeführten Fachgegenstände für die mündliche Prüfung zu bestimmen; bei einem davon hat die Dienstbehörde festzulegen, dass dieser nur in den Grundzügen zu prüfen ist. Für Kandidaten des Gehobenen Technischen Dienstes und des Technischen Fachdienstes ist für den technischen Prüfungsteil ein Fachgegenstand für die mündliche Prüfung zu bestimmen.
- 14. Technische Chemie
- 15. Naturschutz
- 16. Raumordnung und Raumplanung
- 17. Gewerbetechnik (Elektrotechnik, Gas- und Feuerungstechnik, Maschinenbau, Luftreinhaltung)
- 18. Telekommunikation und Datenverarbeitung
- 19. Technische Geologie
- 2 0. Kraftfahrwesen
- 21. Strahlenschutz
- 22. Medizin- und Krankenhaustechnik
- 23. Hochbau
- 24. Straßen- und Brückenbau
- 25. Technischer Dienst bei den Gemeinden
- 26. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten
- 27. Hydrologie und Hydrographie
- 28. Vermessungswesen
- 29. Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Klärtechnik)
- 3 0. Abfallwirtschaft
- 31. Lebensmittelchemie, -technologie und -recht
- 32. Technischer Umweltschutz, Grundlagen des Energiewesen
- 33. Gewässerschutz
- 34. Lärm
- 35. Schutzwasserwirtschaft, Gewässerzustand und Wasserkraftanlagen
- 36. Qualitätssicherung, Akkreditierung und Validierung
- Höherer Technischer Dienst bei den Agrarbehörden
- Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.
- 37. Rechtsvorschriften, die im Technischen Agrardienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, insbesondere in den Bereichen Bodenreform, Kärntner Straßengesetz, Raumordnung, Naturschutz, Landschaftsschutz, Gemeindeplanung und Grundstücksteilung, Grundverkehrs-, Wasser- und Forstrecht, Vermessungswesen, Bestimmungen des ABGB und seiner Nebengesetze über Eigentum und Besitz sowie Grundzüge des Grundbuchrechtes
- 38. Technische Vorschriften und Verfahren des Technischen Agrardienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten Agrarische Operationen, Raumplanung, Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, landwirtschaftlicher Wasserbau, landwirtschaftlicher Hochbau, Alp- und Weideverbesserungswesen, Bodenschutz
- 39. Grundzüge der Landwirtschaft
- 4 0. Grundzüge der Forstwirtschaft
- 41. Vermessungswesen
- 42. Ziviltechnikerwesen
- Gehobener Technischer Dienst bei den Agrarbehörden und Technischer Fachdienst bei den Agrarbehörden
- Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.
- 43. Rechtsvorschriften, die im Technischen Agrardienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Gehobenen Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden und Technischen Fachdienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, insbesondere in den Bereichen Bodenreform, Kärntner Straßengesetz, Raumordnung, Naturschutz, Wasser- und Forstrecht, Vermessungswesen, Bestimmungen des ABGB und seiner Nebengesetze über Eigentum und Besitz
- 44. Technische Vorschriften und Verfahren des Technischen Agrardienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Gehobenen Technischen Dienstes bei den Agrarbehörden und Technischen Fachdienstes bei den Agrarbehörden zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten, Agrarische Operationen, Raumplanung, Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, landwirtschaftlicher Wasserbau, landwirtschaftlicher Hochbau, Alp- und Weideverbesserungswesen, Bodenschutz
- 45. Grundzüge der Landwirtschaft
- 46. Grundzüge der Forstwirtschaft
- 47. Vermessungswesen
- Höherer Landwirtschaftlicher Dienst und Gehobener Landwirtschaftlicher Dienst
- Auf dem Gebiet, in dem der Kandidat verwendet wird, sind eingehende Kenntnisse, auf den übrigen Gebieten ist angemessene Vertrautheit mit der jeweiligen Materie nachzuweisen.
- 48. Rechtsvorschriften aus dem Bereich des Agrarrechts und der Raumordnung, die im landwirtschaftlichen Dienst unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Landwirtschaftlichen Dienstes und Gehobenen Landwirtschaftlichen Dienstes zugewiesenen Aufgaben beachtet werden müssen, sowie Grundzüge der Organisation und Aufgabenbereiche der land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen
- 49. Fachliche und rechtliche Vorschriften und Verfahren des Landwirtschaftlichen Dienstes unter Berücksichtigung der den Bediensteten des Höheren Landwirtschaftlichen Dienstes und Gehobenen Landwirtschaftlichen Dienstes zugewiesenen Aufgaben auf den Gebieten der Pflanzen- und Tierproduktion, Technik, Bauvorschriften und Unfallverhütung in der Landwirtschaft, der Almwirtschaft, der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, der Landwirtschaftsförderung sowie die Erstellung landwirtschaftlicher Gutachten
- 5 0. Grundzüge der Erschließung landwirtschaftlicher Betriebe
- 51. Grundzüge der Forstwirtschaft
- 52. Grundzüge des landwirtschaftlichen Schulwesens und der landwirtschaftlichen Schulverwaltung
- Gehobener Verwaltungsdienst
- Die Dienstbehörde hat einen der angeführten Gegenstände für die mündliche Prüfung zu bestimmen. Sie hat hiebei nach Möglichkeit auf die (künftige) Verwendung des Bediensteten Rücksicht zu nehmen.
- 53. Personalmanagement
- 54. Bauwesen (Baurecht, Wohnbau, Wohnungs- und Siedlungsvorsorge)
- 55. Grundzüge der automationsunterstützten Datenverarbeitung
- 56. Forst-, Jagd- und Fischereirecht
- 57. Gesundheitswesen und Sanitätsverwaltung
- 58. Gewerberecht
- 59. Grundverkehrswesen und agrarische Operationen
- 6 0. Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe
- 61. Mietenrecht und Wohnungswesen
- 62. Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlrecht sowie Gemeinderecht
- 63. Personenstandsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Volkszählungswesen
- 64. Polizeiwesen I (Meldewesen, Paßwesen, Fremdenpolizei, Polizeiaufsicht, Vorschriften über die Führung des Strafregisters, Prostitutionsvorschriften, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen)
- 65. Polizeiwesen II (Vereins- und Versammlungswesen, Pressewesen, öffentliche Vorführungen und Sammlungen, Straßenpolizei, Kraftfahrrecht)
- 66. Sozialversicherungsrecht
- 67. Verkehrsrecht und Kraftfahrwesen
- 68. Bildungswesen mit Ausnahme des Hochschulwesens
- 69. Veterinärwesen
- 7 0. Wasserrecht und Schifffahrtsrecht
- Fachdienst
- Die Fachgegenstände 91 bis 102 umfassen auch die fachgegenstandsbezogenen Unfallverhütungsvorschriften.
- 71. Personalmanagement
- 72. Bauwesen (Baurecht, Wohnbau, Wohnungs- und Siedlungsvorsorge)
- 73. Grundzüge der automationsunterstützten Datenverarbeitung
- 74. Forst-, Jagd- und Fischereirecht
- 75. Gesundheitswesen und Sanitätsverwaltung
- 76. Gewerberecht
- 77. Grundverkehrswesen und agrarische Operationen
- 78. Kinder-und Jugendhilfe, Sozialhilfe
- 79. Mietenrecht und Wohnungswesen
- 8 0. Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlrecht sowie Gemeinderecht
- 81. Personenstandsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht und Volkszählungswesen
- 82. Polizeiwesen I (Meldewesen, Paßwesen, Fremdenpolizei, Polizeiaufsicht, Vorschriften über die Führung des Strafregisters, Prostitutionsvorschriften, Waffen-, Schieß- und Sprengmittelwesen)
- 83. Polizeiwesen II (Vereins- und Versammlungswesen, Pressewesen, öffentliche Vorführungen und Sammlungen, Straßenpolizei, Kraftfahrrecht)
- 84. Sozialversicherungsrecht
- 85. Verkehrsrecht und Kraftfahrwesen
- 86. Unterrichtswesen mit Ausnahme des Hochschulwesens
- 87. Veterinärwesen
- 88. Wasserrecht und Schifffahrtsrecht
- 89. Staatliches Rechnungswesen und die wichtigsten Haushaltsvorschriften des Landes
- 9 0. Kanzleiordnung
- 91. Geologie
- 92. Hochbau
- 93. Straßen- und Brückenbau
- 94. Vermessungsdienst
- 95. Hydrographie
- 96. Wasserbau (landwirtschaftlicher Siedlungs- und Schutzwasserbau)
- 97. Maschinenbau und Elektrotechnik
- 98. Raumforschung, Raumordnung, Raumplanung
- 99. Umweltschutz
- 1 00. Technischer Dienst bei den Gemeinden
- 1 01. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten
- 1 02. Chemie
- Mittlerer Dienst und Mittlerer Technischer Dienst
- Die Fachgegenstände 104 bis 125 umfassen auch die fachgegenstandsbezogenen Unfallverhütungsvorschriften.
- 1 03. Kanzleiordnung
- 1 04. Technische Chemie
- 1 05. Naturschutz
- 1 06. Elektrotechnik
- 1 07. Technische Geologie
- 1 08. Gewerbetechnik
- 1 09. Kraftfahrwesen
- 11 0. Gas- und Feuerungstechnik
- 111. Medizin- und Krankenhaustechnik
- 112. Hochbau
- 113. Straßen- und Brückenbau
- 114. Technischer Dienst bei den Gemeinden
- 115. Technischer Dienst in Bauhöfen und Werkstätten
- 116. Hydrologie und Hydrographie
- 117. Vermessungswesen
- 118. Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einschließlich Klärtechnik)
- 119. Schutzwasserwirtschaft, Gewässerzustand und Wasserkraftanlagen
- 12 0. Abfallwirtschaft
- 121. Technischer Umweltschutz, Grundlagen des Energiewesens
- 122. Gewässerschutz
- 123. Luftreinhaltung
- 124. Lärm
- 125. Raumordnung und Raumplanung
29.01.2024
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