3. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 9
Allgemeines
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 9
Allgemeines
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