§ 6
Verordnung der Landesregierung
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Eidesformel, den Dienstausweis und das Dienstabzeichen zu erlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 6
Verordnung der Landesregierung
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Eidesformel, den Dienstausweis und das Dienstabzeichen zu erlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)