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§ 1 Schneeräumung auf Landesstraßen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.1982

§ 1

Die Landesstraßenstrecken, auf denen gemäß § 34 Abs 2 des Kärntner Straßengesetzes 1978 die Schneeräumung von der Landesstraßenverwaltung auf Kosten des Landes nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten vorgenommen wird, sind in der dieser Verordnung angeschlossenen Anlage angeführt.

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