vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Grundausbildungsverordnung E1-BMJ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2026

Anwendungsbereich

§ 1.

(1) Diese Verordnung regelt für das Justizressort die Grundausbildung für den Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E 1.

(2) Jeder Grundausbildungslehrgang besteht aus theoretischen Inhalten und einer praktischen Ausbildung. Die theoretischen Inhalte werden im Rahmen des Studiengangs „Recht, Wirtschaft, Gesellschaft im digitalen Wandel“ mit dem Schwerpunkt „Sicherheit und Strafvollzug“ der Universität Graz vermittelt. Das Curriculum dieses Studiengangs in der jeweils geltenden Fassung bildet einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2026

Gesetzesnummer

20013320

Dokumentnummer

NOR40281524

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)