vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2026

Sonstige Ansprüche

§ 4.

Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2026

Gesetzesnummer

20013283

Dokumentnummer

NOR40280542

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)