§ 1.
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 16,08 bis km 24,19 und
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt von km 24,19 bis km 17,60.
Zuletzt aktualisiert am
05.08.2026
Gesetzesnummer
20013264
Dokumentnummer
NOR40280401
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