Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026
Kurztitel
Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
24.07.2026
Außerkrafttretensdatum
31.08.2027
Index
72/13 Studienförderung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, mit der die Beträge für die Studienbeihilfe, die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt und das Studienabschluss-Stipendium für das Studienjahr 2026/27 sowie die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt werden (Studienbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2026)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 32a in Verbindung mit § 75 Abs. 46 und § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2024, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2026
Gesetzesnummer
20013254
Dokumentnummer
NOR40280205
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