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§ 3 Präparation-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2026

Berufsbild

§ 3.

(1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Um die in den fachlichen Kompetenzbereichen angeführten Ausbildungsziele zu erreichen, sind die dazu notwendigen Ausbildungsinhalte spätestens bis zum Ende des jeweilig angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die Ausbildungsinhalte der fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Die Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen hat den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 – KJBG, BGBl. Nr. 599/1987, in der jeweils geltenden Fassung, und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998, in der jeweils geltenden Fassung, zu entsprechen.

(6) Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld

1.1 Lehrbetrieb

Die auszubildende Person kann

  1. 1.1.1 sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
  1. 1.1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) nennen.
  1. 1.1.3 das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
  1. 1.1.4 die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards bei ihrer Tätigkeit grundlegend erläutern.

1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen

Die auszubildende Person kann

  1. 1.2.1 die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
  1. 1.2.2 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens verstehen und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
  1. 1.2.3 Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.

1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. 1.3.1 ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
  1. 1.3.2 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. 1.3.3 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.

 

  1. 1.3.4 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.

2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz

2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung

Die auszubildende Person kann

  1. 2.1.1 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
  1. 2.1.2 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
  1. 2.1.3 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig beschaffen.

2.2 Team- und Projektarbeit

Die auszubildende Person kann

  1. 2.2.1 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
  1. 2.2.2 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.

2.3 Zielgruppenorientiertes Verhalten und Entrepreneurship

Die auszubildende Person kann

  1. 2.3.1 erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 2.3.2 mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 2.3.3 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.

2.4 Berufsethik

Die auszubildende Person kann

  1. 2.4.1 Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten handeln.
  1. 2.4.2 rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.

3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit

3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 3.1.1 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
  1. 3.1.2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
  1. 3.1.3 die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.

3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 3.2.1 funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
  1. 3.2.2 gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
  1. 3.2.3 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
  1. 3.2.4 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden
  1. 3.2.5 sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
  1. 3.2.6 gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.

3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Die auszubildende Person kann

  1. 3.3.1 die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 3.3.2 die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
  1. 3.3.3 Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.

4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

4.1 Datensicherheit und Datenschutz

Die auszubildende Person kann

  1. 4.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
  1. 4.1.2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 4.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).

4.2 Digitale Anwendungen

Die auszubildende Person kann

  1. 4.2.1 betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
  1. 4.2.2 sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
  1. 4.2.3 die grundlegende Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz sowie deren verantwortungsvollen Einsatz (Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutz und Sicherheit) in unterschiedlichen, betrieblichen Anwendungen erläutern.
  1. 4.2.4 Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz für die Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen sowie von Empfehlungen einschätzen.

4.3 Digitale Kommunikation

Die auszubildende Person kann

  1. 4.3.1 unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
  1. 4.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
  

(7) Berufsbezogene fachübergreifende Kompetenzbereiche:

5.Kompetenzbereich: Ergänzende fachübergreifende Kompetenzen

5.1 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Die auszubildende Person kann

  1. 5.1.1 berufsrelevante rechtliche Bestimmungen (CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), Tiermaterialienverordnung usw.) bei allen anfallenden Arbeiten beachten.

5.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die auszubildende Person kann

  1. 5.2.1 die betrieblichen und Maßnahmen zur Personal- und Betriebshygiene (Hygieneverordnung) sowie die vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln beachten und anwenden.
  1. 5.2.2 präventive Maßnahmen (wie Tragen der persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Übertragung von Krankheiten toter Tiere anwenden.
 

(8) Fachliche Kompetenzbereiche:

6.Grundlagen der Präparation

6.1 Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.1.1 die Bedeutung der Präparation für wissenschaftliche Zwecke und die Einsatzgebiete für Präparatorinnen und Präparatoren im Rahmen von Sammlungen erläutern.

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  1. 6.1.2 die Herkunft von Tieren unter Berücksichtigung der geltenden Natur- und Artenschutzbestimmungen (CITES-gelistet) überprüfen und entsprechende Maßnahmen setzen.

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6.2 Tierkunde

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6.2.1 Grundbegriffe und gängige Terminologie der allgemeinen Zoologie, Tieranatomie im Rahmen ihrer Tätigkeit anwenden.

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  1. 6.2.2 berufsrelevante Tierarten erkennen sowie mit Hilfe von analogen oder digitalen Medien bestimmen.

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  1. 6.2.3 biometrische Daten (physiologische Charakteristika wie zB Größe, Masse) und das Geschlecht von Tieren bestimmen sowie erfasste Daten dokumentieren.

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  1. 6.2.4 berufsrelevante Krankheiten bei Tieren erkennen, deren Übertragungsmöglichkeiten bewerten sowie erforderliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vorschlagen.

 

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  1. 6.2.5 tote Tiere zum Zweck der Präparation handhaben, fachgerecht lagern sowie für die Weiterbearbeitung aufbereiten.

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6.3 Werk- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.3.1 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Lagerbedingungen von unterschiedlichen Werkstoffen (zB Holzwolle, Polyurethan-Schaum, Schaumstoff, Gips, Ton, Polsterwatte) sowie von Hilfsstoffen (zB Draht, Fixiernadeln, Garn, Klebstoffe, Mikrozellulosepulver usw.) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 6.3.2 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften und Lagerbedingungen von unterschiedlichen Chemikalien (zB Konservierungsstoffe, Gerbmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Alaun, Formaldehyd, Paraffin, Polyethylenglycol) und Farben (zB Airbrush-Farben, Lackfarben, Farben auf Wasserbasis, Tempera, Beizen) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.

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  1. 6.3.3 mit betriebsspezifischen Werk- und Hilfsstoffen, Chemikalien und Farben (unter Beachtung etwaiger Sicherheitsdatenblätter) umgehen sowie diese stoff- und umweltgerecht lagern.

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  1. 6.3.4 die für anstehenden Arbeiten notwendigen Werk- und Hilfsstoffe, Chemikalien und Farben auswählen, aus dem Lager entnehmen und auf Verwendbarkeit überprüfen.

 

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  1. 6.3.5 die Handhabung und Verwendung der berufsspezifischen Handwerkzeuge (zB Maßband, Kürschnernadel, Pinzette, Präparierbesteck, Präpariernadel, Schere, Skalpell, Pinsel) erläutern, diese bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und nach Gebrauch umweltgerecht Reinigen sowie Instandhalten.

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  1. 6.3.6 die Handhabung und Verwendung der berufsspezifischen Maschinen und Geräte (zB Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, 3D-Drucker, Luftpinsel, Öfen, Abzüge, Waagen, Fön) erläutern, diese bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und nach Gebrauch umweltgerecht Reinigen sowie Instandhalten.

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6.4 Farbenlehre und Kolorierung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.4.1 die Terminologie der Farbenlehre und die Farbmischung grundlegend erläutern.

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  1. 6.4.2 Farben unter Berücksichtigung der benötigten Menge manuell mischen, um einen gewünschten Farbton zu erhalten.

 

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  1. 6.4.3 die Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Werkzeuge, Geräte und Farben zum Kolorieren von Präparaten beschreiben.

 

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  1. 6.4.4 Präparate unter Anwendung geeigneter Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit dazu geeigneten Werkzeugen, Geräten und Farben kolorieren.

 

 

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6.5 Tieraugen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.5.1 die Arten von künstlichen Augen sowie die Auswahlkriterien, um für Präparate geeignete Augen auszuwählen, beschreiben.

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  1. 6.5.2 für Präparate geeignete künstliche Augen unter Beachtung der Auswahlkriterien, unter Einbeziehung von Literatur und Referenzmaterialien auswählen.

 

 

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  1. 6.5.3 die Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Pinsel und Farben zum Bemalen von Glasaugen beschreiben.

 

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  1. 6.5.4 Glasaugen unter Anwendung geeigneter Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Pinseln und Farben bemalen.

 

 

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6.6 Skizzen und Zeichnungen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 6.6.1 anatomisch korrekte Skizzen, Körperskizzen und anatomische Zeichnungen von zu bearbeitenden Tieren anhand von Referenzfotos als auch von lebenden Tieren und von zu erstellenden Präparaten per Hand erstellen.

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  1. 6.6.2 Entwürfe und Skizzen von zu erstellenden Knochenpräparaten erstellen.

 

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  1. 6.6.3 Entwürfe und Skizzen von zu erstellenden Modellen und Dioramen erstellen.

 

 

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7.Präparationen

7.1 Grundlagen

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.1.1 die unterschiedlichen Präparationen samt deren Anwendungsmöglichkeiten, die dazu notwendigen Arbeitsschritte, benötigten Werk- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Farben und Handwerkzeuge sowie deren Vor- und Nachteile für die Präparation von Tieren beschreiben.

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  1. 7.1.2 die Präparationen, die dazu notwendigen Arbeitsschritte und benötigten Werk- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Farben und Handwerkzeuge für die Präparation von Jagdtrophäen beschreiben.

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7.2 Abziehen der Haut und Hautkonservierung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.2.1 die Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge zum Abziehen der Haut von Tieren erläutern.

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  1. 7.2.2 die Haut von Tieren unter Anwendung geeigneter Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen abziehen.

 

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  1. 7.2.3 die Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Chemikalien (Salzlösung, Gerbmittel) zum Bearbeiten, Konservieren, Gerben (unter Berücksichtigung der Stärke der Haut) und Ausrüsten der Haut von Tieren beschreiben.

 

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  1. 7.2.4 die Haut von Tieren unter Anwendung geeigneter Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Chemikalien (Salzlösung, Gerbmittel) bearbeiten, konservieren, gerben (unter Berücksichtigung der Stärke der Haut) und ausrüsten.

 

 

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  1. 7.2.5 Tierkörper gekühlt zwischenlagern und durch einen dazu berechtigten Betrieb entsorgen lassen.

 

 

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7.3 Tierkörper

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.3.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken (zB Holzwolle wickeln, PU-Schaum, 3D- Druck) und Arbeitsvorgänge (zB Maß nehmen am Tierkörper, Wickeln, Klopfen), deren Anwendungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Nachbildung von anatomisch korrekten, künstlichen Tierkörpern beschreiben.

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  1. 7.3.2 anatomisch korrekte, künstliche Tierkörper unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken (zB Holzwolle wickeln, PU-Schaum, 3D-Druck) und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge (zB Maß nehmen am Tierkörper, Wickeln, Klopfen) mit Handwerkzeugen und Geräten nachbilden.

 

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  1. 7.3.3 die unterschiedlichen Arbeitstechniken (Abformtechnik, Abgusstechnik direkt vom Fleischkörper oder von Modellen, Erstellen aus Negativformen) und Arbeitsvorgänge, deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zum Herstellen von Positiven beschreiben.

 

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  1. 7.3.4 Positive unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken (Abformtechnik, Abgusstechnik direkt vom Fleischkörper oder von Modellen, Erstellen aus Negativformen) und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Geräten herstellen.

 

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  1. 7.3.5 die unterschiedlichen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Draht wickeln, Umwickeln mit Polsterwatte, Verankern im Tierkörper), deren Anwendungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Gestaltung von Hälsen, Schwänzen und Gliedmaßen beschreiben.

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  1. 7.3.6 Hälse, Schwänze und Gliedmaßen unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge (zB Draht wickeln, Umwickeln mit Polsterwatte, Verankern im Tierkörper) mit Handwerkzeugen und Geräten gestalten.

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  1. 7.3.7 Referenzmaterialien in Form von Totenmasken und anderen Körperteil-Abgüssen erstellen.

 

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7.4 Gestaltung des Präparates

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.4.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Einbringen des Tierkörpers samt Hals und Gliedmaßen in die vorbereitete Haut, Annähen, Einsetzen der Augen, Vernähen der Haut, Föhnen), deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Nachbildung von anatomisch korrekten Präparaten beschreiben.

 

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  1. 7.4.2 anatomisch korrekte Präparate unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge (zB Einbringen des Tierkörpers samt Hals und Gliedmaßen in die vorbereitete Haut, Einsetzen der Augen, Vernähen der Haut, Föhnen) mit Handwerkzeugen und Geräten nachbilden.

 

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7.5 Haltbarmachung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.5.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken (Flüssigkeitspräparation, Gefriertrocknung, Paraffinierung, Behandlung mit Polyethylenglycolen) und Arbeitsvorgänge, deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Haltbarmachung von Präparaten beschreiben.

 

 

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  1. 7.5.2 Präparate unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken (Flüssigkeitspräparation, Gefriertrocknung, Paraffinierung, Behandlung mit Polyethylenglycolen) und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Geräten haltbar machen.

 

 

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  1. 7.5.3 unterschiedliche Maßnahmen (zB Begiftung, Gefriertrocknen) zum Schutz der Präparate vor Schadinsekten samt Monitoringmaßnahmen beschreiben.

 

 

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7.6 Ausrichtung

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.6.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Fixieren mit Fixiernadeln, Fadenwicklung, Trocknung), deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Ausrichtung von Präparaten nach gewünschter Wirkungsweise oder auch zu Tierbälgen beschreiben.

 

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  1. 7.6.2 Präparate unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge (zB Fixieren mit Fixiernadeln, Fadenwicklung, Trocknung) mit dazu notwendigen Handwerkzeugen und Geräten nach gewünschter Wirkungsweise ausrichten und gegebenenfalls auf Podesten oder in Dioramen montieren.

 

 

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7.7 Knochen und Skelette

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.7.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken (zB Verwenden von Tierknochen, Nach- formen durch 3D-Druck) und Arbeitsvorgänge, deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Herstellung von Knochenpräparaten erläutern.

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  1. 7.7.2 Knochenpräparate unter Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken (zB Verwenden von Tierknochen, Nachformen durch 3D-Druck) und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Geräten herstellen.

 

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7.8 Pflege, Erhaltung und Restaurierung von Präparaten

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 7.8.1 die notwendigen Arbeitsvorgänge (zB Reinigen der Augen, Wischen der Federn) sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Pflege, Erhaltung und Restaurierung von Präparaten erläutern.

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  1. 7.8.2 Präparate unter Anwendung unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge (zB Reinigen der Augen, Wischen der Federn) mit Handwerkzeugen und Geräten pflegen, erhalten und restaurieren.

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8.Modell-, Podest- und Dioramenbau

8.1 Modellbau

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.1.1 die unterschiedlichen Möglichkeiten und Arbeitsvorgänge, deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Herstellung von Modellen erläutern.

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  1. 8.1.2 Modelle unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Geräten herstellen und dabei Proportionen beim Verkleinern und Vergrößern von Objekten beibehalten.

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8.2 Podest- und Dioramenbau

Die auszubildende Person kann

Lehrjahr

1.

2.

3.

  1. 8.2.1 die unterschiedlichen Arbeitstechniken und Arbeitsvorgänge, deren Einsatzmöglichkeiten, Vor- und Nachteile sowie die dazu notwendigen Handwerkzeuge und Geräte zur Herstellung von Podesten und Dioramen beschreiben.

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  1. 8.2.2 Podeste und Dioramen unter Anwendung unterschiedlicher und unter Beachtung der notwendigen Arbeitsvorgänge mit Handwerkzeugen und Geräten herstellen.

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Schlagworte

Müllverwertung, Müllentsorgung, Arbeitsprozess, Lerntechnik, Sozialkompetenz, Teamarbeit, Betriebsmittel, Umweltschutz, Dateistruktur, Personalhygiene, Reinigungsmittel, Naturschutzbestimmung, Reinigungsmaßnahme, Werkstoff, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Vorteil, Modellbau, Podestbau

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2026

Gesetzesnummer

20013239

Dokumentnummer

NOR40279462

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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