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§ 2 Pilot Lkw-Geschwindigkeit A 10

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.7.2026

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 2.

Rechtsvorschriften, mit denen Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge angeordnet werden, bleiben unberührt.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013235

Dokumentnummer

NOR40279428

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