Darstellung der Leitungsfunktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 3.
Die geschlechterspezifische Besetzung der Leitungsfunktionen und höheren Funktionen im Rechnungshof stellt sich zum Stichtag 31. Dezember 2025 wie folgt dar:
- ● von 4 Sektionsleitungen: 3 Frauen (Frauenanteil: 75 %), 1 Mann
- ● von 4 besetzten Sektionsleitung-Stellvertretungen: 2 Frauen (50 %), 2 Männer
- ● von 2 Bereichsleitungen: 1 Frau (50 %), 1 Mann (50 %)
- ● von 30 besetzten Abteilungsleitungen: 10 Frauen (33,3 %), 20 Männer
- ● von 29 besetzten Abteilungsleitung-Stellvertretungen: 11 Frauen (37,9 %), 18 Männer
- ● von einer besetzten Stabsstellenleitung: 1 Frau (100 %)
- ● von einer Leitung des Büros der Präsidentin: 1 Mann (0 %)
- Die Zielvorgaben des Frauenförderungsplans 2024/2025 (§ 12 in BGBl. II Nr. 119/2024) konnten zum Stichtag 31. Dezember 2025 bei den Stellvertretungen der Abteilungsleitungen nahezu erreicht werden.
- Bei den Abteilungsleitungen ging der Frauenanteil von 37,5 % zum 31.12.2023 um 4,2 Prozentpunkte auf 33,3 % zum 31.12.2025 zurück, so dass der Zielwert von 40 % laut Frauenförderungsplan 2024/2025 nicht erreicht werden konnte. Zuvor gab es hier leichte Steigerungen auf 38,2 % (2021). Für die erst mit einer Reorganisation im Jahr 2023 geschaffenen Leitungsfunktionen (Bereichsleitung, Stabsstellenleitung, Leitung Büro) hatte der Frauenförderungsplan 2024/2025 noch keine Vorgaben enthalten.
Funktion | Ist zum Stichtag 31.12.2023 | Ziel laut FFP 2024/2025 | Ist zum Stichtag 31.12.2025 | |
Anteil der Frauen in % | ||||
Sektionsleitung | 60 | -1 | 75 | |
Sektionsleitung-Stellvertretung | 50 | -1 | 50 | |
Abteilungsleitung | 37,5 | 40 | 33,3 | |
Abteilungsleitung-Stellvertretung | 35,3 | 38 | 37,9 | |
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1 Keine Unterrepräsentation, daher keine Zielvorgabe erforderlich
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2026
Gesetzesnummer
20013227
Dokumentnummer
NOR40279293
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