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§ 5 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2026

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung der Grundstundenvergütung und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 12,58 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2026

Gesetzesnummer

20013187

Dokumentnummer

NOR40278344

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