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§ 3 Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2026

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. April 2026 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2026

Gesetzesnummer

20013166

Dokumentnummer

NOR40277630

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