Entgelt
§ 2.
Der Au-Pair-Kraft mit Wohnung und Verpflegung bei Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber (Gastfamilie) gebührt für die Tätigkeit als Au-Pair-Kraft (Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt) für eine Arbeitszeit von 16,5 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaft ein monatlicher Mindestbruttobarlohn von 551,10 €.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Gesetzesnummer
20013043
Dokumentnummer
NOR40273205
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