Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juli 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2025
Gesetzesnummer
20012949
Dokumentnummer
NOR40271512
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
