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§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Jänner 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2025

Gesetzesnummer

20012837

Dokumentnummer

NOR40268487

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