ARTIKEL 19
Steuern
Zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich sind die Vertragsparteien bestrebt, die Zusammenarbeit im Einklang mit den international geltenden Steuernormen zu verbessern, insbesondere, indem sie Drittländer dazu ermutigen, die Transparenz zu erhöhen, den Informationsaustausch zu gewährleisten und schädliche Steuerpraktiken zu beseitigen.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025
Gesetzesnummer
20012814
Dokumentnummer
NOR40267803
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