ARTIKEL 14
Wissenschaft, Technologie und Innovation
Auf der Grundlage des am 30. November 2009 in Brüssel geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie in der jeweils zuletzt geänderten Fassung intensivieren die Vertragsparteien die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation mit Schwerpunkt auf Prioritäten von beiderseitigem Interesse.
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2025
Gesetzesnummer
20012814
Dokumentnummer
NOR40267798
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