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ARTIKEL 14 Abkommen über eine strategische Partnerschaft EU – Japan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

ARTIKEL 14

Wissenschaft, Technologie und Innovation

Auf der Grundlage des am 30. November 2009 in Brüssel geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Japans über die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie in der jeweils zuletzt geänderten Fassung intensivieren die Vertragsparteien die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation mit Schwerpunkt auf Prioritäten von beiderseitigem Interesse.

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025

Gesetzesnummer

20012814

Dokumentnummer

NOR40267798

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