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§ 4 UGB-SchweVO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.11.2024

Umsetzung von Rechtsvorschriften der Europäischen Uion

§ 4.

Mit dieser Verordnung wird die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 der Kommision vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen, ABl. Nr. L 2023/2775 vom 21. 12. 2023, in österreichisches Recht umgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2024

Gesetzesnummer

20012736

Dokumentnummer

NOR40266331

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