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Artikel 19 Abkommen über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (Serbien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Artikel 19

Auswirkungen dieses Abkommens auf andere Abkommen

Dieses Abkommen berührt die im Rahmen anderer internationaler Abkommen bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien nicht.

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2024

Gesetzesnummer

20012722

Dokumentnummer

NOR40266184

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