10. Kompetenzbereich: Eisenbahntelekommunikationstechnik |
Die auszubildende Person kann |
- 10.1.1 Kundinnen/Kunden in Fragen der Eisenbahntelekommunikationstechnik beraten.
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- 10.1.2 Betriebspläne (Lageplan, Apparatebild) lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen.
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- 10.1.3 den Instandhaltungsprozess (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Entstörung, Betriebsführung, Dokumentation, Arbeitseinsatzplanung, Schnittstellen) erläutern.
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- 10.1.4 die relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen für Energietechnik bei Eisenbahnen sowie die betriebsspezifischen Regelwerke bei ihren Tätigkeiten beachten.
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- 10.1.5 die Arbeits- und Anlagenverantwortung im Rahmen ihren Tätigkeiten berücksichtigen.
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- 10.1.6 die wiederkehrenden Prüfungen an Anlagen durchführen.
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- 10.1.7 den Aufbau und die Funktion der betriebsspezifischen Kommunikationsanlagen (zB Betriebsfernsprechanlagen, Bündelfunkanlagen, Zugfunkanlagen wie zB GSM-R [Global System for Mobile Communications-Rail(way)]) beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern.
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- 10.1.8 die eisenbahnspezifischen Besonderheiten bei der Herstellung, Betriebsführung und Instandsetzung von Daten- und Telefonanschlüssen sowie Übertragungstechniksystemen darstellen.
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- 10.1.9 den Aufbau und die Funktion der Zuglaufcheckpoints, Zugbeeinflussungssysteme, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen, rechnergestützten Zugüberwachung beschreiben und deren Programmierung und Parametrisierung grundlegend erläutern.
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- 10.1.10 Bedienplätze an Zuglaufcheckpoints, Videoanlagen, Lautsprecheranlagen, Uhrenanlagen, automatischen Zugzielanzeigeanlagen und rechnergestützten Zugüberwachungen errichten, in Betrieb nehmen, prüfen und dokumentieren.
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- 10.1.11 den Aufbau und die Funktion der Kabeltechnik (ober- und unterirdischer Leitungsbau) und von Stromversorgungsanlagen sowie die dazu notwendigen eisenbahnspezifischen Dokumentationsverfahren beschreiben.
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- 10.1.12 Spleissverbindungen, Rangierungen und Auflagen am Hauptverteiler bei Kupfer- und Lichtwellenleiterkabeln herstellen.
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- 10.1.13 Übertrager anschalten.
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- 10.1.14 Help-Desk Systeme und Workflow-Systeme zur Abwicklung von Kundenbestellungen bedienen.
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- 10.1.15 Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehlerdiagnosen erstellen und Sofortmaßnahmen ergreifen.
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- 10.1.16 Fehler, Mängel und Störungen an Anlagen der Eisenbahntelekommunikationstechnik eingrenzen, auffinden und beheben.
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- 10.1.17 die Betriebsabwicklung im Eisenbahnbetrieb (zB Organisation, Betriebsbereiche, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Normenwesen) im Überblick darstellen.
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- 10.1.18 die ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften im Eisenbahnbetrieb beachten sowie sich sicherheitsrelevant im Bereich von Gleisen und im Bereich von Bahnstromanlagen verhalten und Schutzmaßnahmen anwenden.
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- 10.1.19 Vorschriften für Sicherungsposten anwenden.
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