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§ 2 SchVRGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2024

Dienstreiseauftrag

§ 2.

Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Pflichtschullehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2024

Gesetzesnummer

20012595

Dokumentnummer

NOR40262283

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