Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen
§ 17.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jährlich einen Bericht für die Öffentlichkeit, der das Funktionieren und die Überwachung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zum Inhalt hat, zu veröffentlichen. Dabei ist über die Durchführung der Prozesse und der Emissionen in die Luft und in das Wasser im Vergleich zu den Grenzwerten zu berichten. Weiters hat der Bericht eine Liste derjenigen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die keine Emissionserklärung abgeben müssen, zu enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2024
Gesetzesnummer
20012583
Dokumentnummer
NOR40261966
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