Anhang 6
Emissionserklärungen
In den Emissionserklärungen sind folgende Daten anzugeben:
- A Luftemissionserklärung
- 1. Emissionserklärung:
- Typ der Berichtseinheit1, Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist1, GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist1, Standortbezeichnung1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum
- 2. Anlageninhaber1:
- GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
- 3. Kontaktperson:
- Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
- 4. Standort und Bezeichnung1:
- GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
- 5. Linien1 und Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen1:
- Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs auf verschiedene Linien im Falle einer übergeordneten BE_ABIL
- 6. Art der Anlage:
- Anlagentyp1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002
- 7. Emissionsquelle:
- Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O2-Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m
- 8. Auslegungsbrennstoffe:
- Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung
- 9. Genehmigung:
- Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6
- 10. Nennkapazität:
- Gesamte Nennkapazität, Nennkapazität für nicht gefährliche Abfälle, Nennkapazität für gefährliche Abfälle; jeweils in t/h
- 11. Betriebsdaten:
- Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten (zB Informationen über Zeiträume von mehr als einem Monat, in denen keine Verbrennung erfolgte)
- 12. Eingesetzte Brennstoffe:
- Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen)
- 13. Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe:
- Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
- 14. Emissionen luftverunreinigender Stoffe:
- Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlichen Messungen als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe, in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar)
- 15. Angaben zur Abgasreinigungsanlage:
- Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
- 16. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:
- Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache
- 17. Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15:
- Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel
- 18. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
- Name, Organisation
- 19. Dateianhänge:
- Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 4 und 5 sowie § 10 Abs. 6
- B Wasseremissionserklärung
- 1. Emissionserklärung:
- Typ der Berichtseinheit1, Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist1, GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist1, Standortbezeichnung1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum
- 2. Anlageninhaber1:
- GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland
- 3. Kontaktperson:
- Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email
- 4. Standort1:
- GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern
- 5. Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage:
- Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter
- 6. Wasserverunreinigende Stoffe:
- Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe
- 7. Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen:
- Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache
- 8. Emissionen:
- Jahresfracht
- 9. Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung:
- Name, Organisation
- 10. Dateianhänge:
- Dateiname, Bezeichnung
Schlagworte
Verbrennungsanlage, Direkteinleiter
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2024
Gesetzesnummer
20012583
Dokumentnummer
NOR40261978
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