Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Fahrverbotskalender 2024
Kurztitel
Fahrverbotskalender 2024
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
29.03.2024
Außerkrafttretensdatum
31.12.2024
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2024)
StF: BGBl. II Nr. 93/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 129/2023, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2024
Gesetzesnummer
20012561
Dokumentnummer
NOR40261150
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)