2. Abschnitt
Bildschirmarbeitsplätze Bildschirm und Tastatur
§ 3.
(1) Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen nur Bildschirme zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entsprechen:
- 1. Die Benützung des Gerätes als solche darf keine Gefährdung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich bringen.
- 2. Die auf dem Bildschirm angezeigten Zeichen müssen scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand dargestellt werden.
- 3. Die Wiedergabe der Zeichen in Positivdarstellung muss möglich sein.
- 4. Das Bild muss stabil und frei von Flimmern sein. Das Bild darf auch keine Instabilitäten anderer Art aufweisen, wie störende Veränderungen von Zeichengestalt und Zeichenort.
- 5. Die Helligkeit und der Kontrast zwischen Zeichen und Bildschirmhintergrund müssen leicht von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer eingestellt und den Umgebungsbedingungen angepasst werden können.
- 6. Der Bildschirm muss zur Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer leicht dreh- und neigbar sein. Es kann auch stattdessen ein separater Ständer für den Bildschirm oder ein verstellbarer Tisch verwendet werden.
- 7. Der Bildschirm muss eine reflexionsarme Oberfläche besitzen.
- 8. Die Größe des Bildschirms muss der Arbeitsaufgabe entsprechen.
(2) Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf nur eine Tastatur zur Verfügung gestellt werden, die folgenden Anforderungen entspricht:
- 1. Die Tastatur muss neigbar und eine vom Bildschirm getrennte Einheit sein.
- 2. Zur Vermeidung von Reflexionen muss die Tastatur eine matte Oberfläche haben.
- 3. Die Tastenbeschriftung muss sich vom Untergrund deutlich abheben und auch bei leicht wechselnden Arbeitshaltungen ohne Schwierigkeiten lesbar sein.
- 4. Die Anordnung der Tastatur und die Beschaffenheit der Tasten müssen die Bedienung der Tastatur erleichtern.
Schlagworte
Zeichenabstand
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2024
Gesetzesnummer
20012533
Dokumentnummer
NOR40260461
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)