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ARTIKEL 97 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 97

Die Zusammenarbeit konzentriert sich unter anderem auf Folgendes:

  1. a) kulturelle Zusammenarbeit und Kulturaustausch,
  2. b) Mobilität von Kunst und Künstlern sowie Ausbau der Kapazitäten des Kultursektors,
  3. c) interkultureller Dialog,
  4. d) kulturpolitischer Dialog,
  5. e) das Programm „Kreatives Europa“ und
  6. f) Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO und dem Europarat, um die kulturelle Vielfalt und die Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes zu unterstützen.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259849

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