vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ARTIKEL 55 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 55

Über die unter dieses Kapitel fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259808

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)