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ARTIKEL 33 Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2021

ARTIKEL 33

Die Vertragsparteien tauschen unter anderem Informationen und Fachwissen aus und entwickeln ihre Zusammenarbeit weiter; dabei berücksichtigen sie die Erfahrungen, die bei der Reform des Statistiksystems im Rahmen verschiedener Unterstützungsprogramme gesammelt wurden. Die Anstrengungen zielen auf eine weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Statistikbereich auf der Grundlage der nationalen Strategie für die Weiterentwicklung des Statistiksystems der Republik Armenien und unter Berücksichtigung der Entwicklung des Europäischen Statistischen Systems ab. Bei der Erstellung von Statistiken liegt das Schwergewicht auf der verstärkten Verwendung von Verwaltungsunterlagen und der Optimierung statistischer Erhebungen, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, den Beantwortungsaufwand zu verringern. Die erstellten Daten müssen für die Gestaltung und Überwachung der Politik in Schlüsselbereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens relevant sein.

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2024

Gesetzesnummer

20012514

Dokumentnummer

NOR40259786

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