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Artikel 1 Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens - Kundmachung von Änderungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2023

Artikel 1

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung des Verbandes für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 14. Juli 2023, mit denen die Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl. Nr. 348/1979 idF BGBl. III Nr. 132/2002, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 40/2022) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass diese Beschlüsse in der Bibliothek des Österreichischen Patentamtes zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2024

Gesetzesnummer

20012506

Dokumentnummer

NOR40259716

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