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§ 3 Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2025 bis 2028

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

Anweisung der Mittel

§ 3.

Die Mittel gemäß § 1 werden in den Jahren 2025 bis 2028 jeweils im Dezember zur Anweisung gebracht.

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2024

Gesetzesnummer

20012481

Dokumentnummer

NOR40259057

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