4.Kompetenzbereich: Fleisch und Fleischerzeugnisse |
4.1Grundlagen der Fleischverarbeitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.1.1 einen Überblick über den Ablauf von Schlachtvorgängen und der Schlachtkörperaufbereitung von verschiedenen Schlachttierarten geben.
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- 4.1.2 die Grundlagen des Viehtransports, Viehtriebs, der Betäubung vor der Schlachtung, der Auswahl von Schlachtvorgängen und der Vorgangsweise bei Notschlachtungen in Zusammenhang mit den zugehörigen Rechtsvorschriften (zB Tierschutzrecht, Tierseuchengesetz und den Vorschriften über den Viehtransport, den Viehtrieb, die Betäubung vor der Schlachtung) darstellen.
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- 4.1.3 die Grundlagen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und des Fleischuntersuchungsrechts darstellen.
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- 4.1.4 die ordnungsgemäße Betäubung, Schlachtung und Zerlegung von Schlachttieren am Schlachtkörper erkennen und im Anlassfall entsprechende Maßnahmen setzen (zB Melden, Ausscheiden).
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4.2Rezepturen |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.2.1 einen Überblick über die üblichen Rezepturen zur Herstellung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen geben und deren Zubereitung erläutern.
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- 4.2.2 Rezepturen lesen und daraus relevante Informationen ermitteln.
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- 4.2.3 die Vollständigkeit von Rezepturen beurteilen und unvollständige und inkorrekte Angaben identifizieren (zB Reihenfolge der Rohstoffe in Bezug auf die Verarbeitung).
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- 4.2.4 Masseangaben umrechnen oder hochrechnen und Rezepturen an entsprechende Produktionsmengen anpassen.
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- 4.2.5 Rezepturen abändern und Ableitungen von Standardrezepturen erstellen.
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- 4.2.6 Berechnungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen durchführen, insbesondere Materialverbrauch, Bearbeitungsverluste und Material- und Produktionskosten berechnen sowie Personalkosten nach Vorgabe einkalkulieren.
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- 4.2.7 Rezepturen- und Arbeitschronologien erarbeiten.
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- 4.2.8 Fleisch und Fleischerzeugnisse verkosten und Inhaltsstoffe sowie Zubereitungsarten anhand von sensorischen Merkmalen, wie Geschmack, Aussehen und Geruch, erkennen.
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- 4.2.9 die Verbindung unterschiedlicher Zutaten bei der Entwicklung von Rezepturen von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen abschätzen.
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- 4.2.10 beim Entwickeln von Rezepturen von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen mitarbeiten (zB Rezepturen kreativ beeinflussen, anpassen und ausprobieren, Kochzeiten ermitteln).
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- 4.2.11 auf Kundenwünsche und besondere ernährungswissenschaftliche und -physiologische Bedürfnisse reagieren (zB salzreduzierte Kost, Kost ohne Schweinefleisch).
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4.3Arbeitsgrundlagen und -vorbereitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.3.1 die für die Berufsausübung relevanten Bestimmungen, insbesondere facheinschlägige Rechtsvorschriften und Richtlinien bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen und anwenden. Hierzu zählen insbesondere Hygienerecht (zB Hygienevorschriften für Produktion und Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen), Österreichisches Lebensmittelbuch, Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Zusatzstoffrecht, Lagerungs- und Transportvorschriften für Fleisch, Kennzeichnungsvorschriften, Qualitätsklassenbestimmungen, Verordnungen betreffend Handelsklassen für Schweine- und Rinderschlachtkörper, Gute-Hygienepraxis-Vorschriften, Hazard Analysis Critical Control Points – HACCP, Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV, IFS und Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung.
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- 4.3.2 einen Überblick über das betriebliche Sortiment geben.
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- 4.3.3 erklären, welche Endprodukte saisonal im Sortiment aufgenommen werden (zB Osterschinken).
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- 4.3.4 Trends im Nahrungsmittelbereich und Veränderungen bei Ernährungsgewohnheiten erkennen und Sortimentserweiterungen vorschlagen.
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- 4.3.5 verschiedene Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe (zB Pökelsalze, Räucherhölzer, Phosphate, Ascorbinsäure, Gewürze) erkennen und ihre Eigenschaften, Ver- wendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Lagerung darstellen.
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- 4.3.6 die Frische von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie von Hilfs- und Zusatzstoffen prüfen.
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- 4.3.7 branchenspezifische Verfahren zur Herstellung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen darstellen und die Verwendung und Funktionsweise benötigter Arbeitsutensilien und Geräte (Beil, Spicknadel, Fleischwolf, Wurstfüller, Einstechthermometer, Aräometer, Räucherofen) erläutern.
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- 4.3.8 für die Einsatzbereitschaft von Werkzeugen und Geräten sorgen (Reinigen, hygienisch Warten, Instandhalten).
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- 4.3.9 mit Maß- und Gewichtseinheiten umgehen und benötigte Zutaten auswiegen.
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- 4.3.10 Arbeitsutensilien und Zutaten arbeits- und rezepturbezogen vorbereiten.
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4.4Fleischverarbeitung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 4.4.1 die Zusammensetzung des Fleisches (zB Nährstoffe, Muskel- und Bindegewebe) darstellen und die für die menschliche Ernährung geeigneten Teile erkennen.
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- 4.4.2 die Verwertbarkeit von unterschiedlichen Vieharten, insbesondere Rind, Schwein, Schaf, Wild, darstellen.
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- 4.4.3 Fleischteile und Schlachtnebenprodukte von verschiedenen Vieharten gemäß dem österreichischen Lebensmittelkodex Kapitel B 14 benennen und deren Verwendungsmöglichkeiten darstellen.
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- 4.4.4 Werkzeuge, Geräte und betriebsspezifische Maschinen (zB Kühlanlagen, Selchereien, Kutter) unter Berücksichtigung zugehöriger Sicherheitsvorschriften handhaben bzw. bedienen und einstellen.
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- 4.4.5 Werkzeuge, Geräte und betriebsspezifische Maschinen (zB Kühlanlagen, Selchereien, Kutter) einstellen und parametrisieren bzw. programmieren.
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- 4.4.6 eine Qualitätsprüfung am Schlachtkörper (inkl. Schlachtprotokoll) durchführen.
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- 4.4.7 Schlachtkörper und Fleisch fachgerecht zerlegen und die dem jeweiligen Fleischteil entsprechenden Zerlegetechniken oder Schnittführungsmethoden anwenden (zB Entbeinen oder Entsehnen).
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- 4.4.8 Fleisch und Fleischteile für die Weiterverarbeitung und für den Verkauf ladenfertig vorbereiten/feinzerlegen (zB Schneiden, Hacken, Knüpfen, Zuputzen).
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- 4.4.9 Fleischteile entsprechend ihrer geplanten Weiterverwendung oder Verarbeitung aufbereiten (Zuschnitte sortieren).
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- 4.4.10 grundlegend beschreiben, wie Schlachtnebenprodukte (zB Rindertalg, Blut, Innereien, Knochen, Häute) fachgerecht und wirtschaftlich verwertet (zB Blutwurst herstellen, Häute zur Lederherstellung verkaufen) werden können.
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- 4.4.11 branchenspezifische Arbeitsschritte zur Herstellung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen, insbesondere Salzen, Pökeln, Räuchern, Braten, Kochen, Brühen, Kühlen, Trocknen, Garen, Rösten, Mischen, Füllen und Würzen, durchführen.
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- 4.4.12 verschiedene Zubereitungsarten rezepturgerecht kombinieren.
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4.5Fleischerzeugnisse |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.5.1 einen Überblick über verschiedene Arten von Fleischerzeugnissen (zB Rohwürste, Dauerwürste, Brühwürste, Kochwürste, Kochschinken, Rohschinken, Pasteten, Pökelwaren, Geflügelfleischerzeugnisse) geben.
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- 4.5.2 geeignete Fleischsorten und -teile für die Herstellung von Würsten, Roh- und Kochpökelwaren auswählen.
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- 4.5.3 den Rohstoffbedarf für die Herstellung von Fleischwaren ermitteln und die Selch- und Kochdauer bestimmen.
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- 4.5.4 verschiedene Würste, insbesondere Brühwürste wie Brät- und Fleischwürste, Kochwürste wie Pasteten, schnitt- und streichfähige Kochwürste und zum Braten bestimmte Kochwürste, schnitt- und streichfähige Rohwürste zubereiten bzw. herstellen und damit zusammenhängende Arbeitsschritte, insbesondere Zusammensetzen, Würzen, Füllen von Wursthüllen, Abbinden, Abteilen und Fertigstellen ausführen.
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- 4.5.5 Fleischwaren pökeln.
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- 4.5.6 Würste unter Berücksichtigung der Chargenbildung füllen, abbinden, abteilen und fertigmachen.
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- 4.5.7 die Zeit für das Reifen von Dauerware bestimmen.
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4.6KüchenfertigeFertig-undHalbfertiggerichtsherstellung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.6.1 geeignete Fleischsorten zur Zubereitung von Fertig- und Halbfertiggerichten auswählen.
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- 4.6.2 den Rohstoffbedarf für die Herstellung von Fertig- und Halbfertiggerichten ermitteln und Kochzeiten berechnen.
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- 4.6.3 Fertiggerichte für die Weitergabe an die Verkaufstheke unter Berücksichtigung des Kundenwunsches zubereiten.
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- 4.6.4 Halbfertiggerichte (zB küchenfertig hergerichtete gefüllte Braten) für die Weitergabe an die Verkaufstheke unter Berücksichtigung des Kundenwunsches sowie des Verhaltens der Waren bei zeitverzögerter häuslicher Fertigstellung zubereiten.
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4.7Warenpräsentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 4.7.1 Platten für die Weitergabe an die Verkaufstheke gestalten, garnieren und anrichten und dabei die Wirkung des Produkts auf verschiedenen Tellern beachten (zB Anrichtetechnik).
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- 4.7.2 Produktbeschreibungen und Wurstansprachen für die Weitergabe an die Verkaufstheke gestalten.
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5.Kompetenzbereich:Qualitätssicherung,ReifungundLagerung |
5.1 Qualitätssicherung, Analyse und Dokumentation |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.1.1 die Grundlagen der Chargenbildung darstellen (zB Loskennzeichnung, Rückverfolgbarkeit von Produkten, Auswirkungen inkorrekter Chargengrößenwahl).
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- 5.1.2 die Notwendigkeit von fachgerechten Dokumentationen für die Qualitätssicherung und Produktrückverfolgbarkeit darstellen.
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- 5.1.3 Chargengrößen vorschlagen und nach fachlichen Standards Chargen bilden.
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- 5.1.4 die fortlaufende Qualitätskontrolle durchführen (Verarbeitungsfehler an Produkten oder Verpackungen erkennen, die Verkaufsfähigkeit von Produkten beurteilen) und im Anlassfall entsprechende Maßnahmen setzen (zB melden, korrigieren, ausscheiden).
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- 5.1.5 Fehler an Produkten erkennen (zB Fehler beim Reifen) und Rückschlüsse auf deren Entstehung ziehen.
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- 5.1.6 die Grundlagen von Fertigproduktuntersuchungen nach risikobasierten Prüfplänen, chargenbasierte Freigabeuntersuchungen bei Erzeugnissen mit hohem Risiko oder risikobasiertes Rohstoffscreening darstellen.
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- 5.1.7 betriebsspezifische Analysen an Produkten im Verlauf des Reifungsprozesses durchführen, insbesondere stichprobenartige Wassergehalts- und PH-Wert-Messungen.
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- 5.1.8 bei der Entnahme von Rückstellproben, unter Einhaltung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitarbeiten.
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- 5.1.9 Ergebnisse von Analysen und Qualitätskontrollen fachgerecht dokumentieren (zB Inhalte, Methoden, Vorgehensweisen, Prüfungen, Prüfintervalle).
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- 5.1.10 die Wichtigkeit einer professionellen Unternehmenspräsentation als Grundlage für Betriebskontrollen erkennen und entsprechend dabei mitwirken.
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- 5.1.11 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
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- 5.1.12 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten oder weiterleiten.
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5.2 VerpackungundProduktkennzeichnung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 5.2.1 Packmittel (Verpackungen, Behälter) anforderungsgerecht auswählen.
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- 5.2.2 Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen, insbesondere die Vorgaben der LMIV.
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- 5.2.3 die Auswirkungen von inkorrekter Kennzeichnung von Produkten darstellen (zB nicht gekennzeichnete Allergene).
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- 5.2.4 hergestellte Produkte, insbesondere Produkte mit spezieller Handhabung (zB gekühlte oder gefrorene Produkte), produkt- und versandgerecht verpacken.
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- 5.2.5 Produkte kommissionieren und die zusammengestellten Versandeinheiten prüfen.
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5.3Konservierung und Reifung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.3.1 die geschmacklichen und optischen Auswirkungen unterschiedlicher Techniken zur Haltbarmachung und Konservierung von Fleischwaren und Fleischerzeugnissen darstellen (zB Auswirkungen auf Geschmack, Optik, Konsistenz und Textur).
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- 5.3.2 Produkte durch den Einsatz verschiedener Konservierungsverfahren veredeln und/oder haltbar machen (durch das Zuführen von Salz oder Rauch, Erhitzen, Kühlen).
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- 5.3.3 die Grundlagen der Fleischreifung darstellen.
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- 5.3.4 die Art und Dauer der Fleischreifung entsprechend der jeweiligen Fleischart und Reifemethode bestimmen.
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- 5.3.5 Fleisch produktgerecht reifen.
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5.4Lagerung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 5.4.1 die Lagerprinzipien bei der Lagerung von Waren anwenden, wie zB das First-in/First-out-Verfahren.
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- 5.4.2 Fleischwaren und Fleischerzeugnisse (zB Rohwürste, Rohpökelwaren, Kochwürste) unter Beachtung von Ordnung, Wirtschaftlichkeit, Gesundheit und Sicherheit produktgerecht (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht) lagern.
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- 5.4.3 Einlagerungen und Entnahmen durchführen (zB Kühlen, Tiefkühlen, Auftauen, Portionieren).
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- 5.4.4 für die nachhaltige Verwendbarkeit von Waren sorgen (zB angebrochene Waren fachgerecht für die Weiterverarbeitung lagern).
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- 5.4.5 Lagerbestände kontrollieren.
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- 5.4.6 Verfallsdaten beachten und kontrollieren.
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- 5.4.7 den Qualitätsverfall von Waren beurteilen.
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- 5.4.8 Schädlingsbefall erkennen.
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- 5.4.9 nicht mehr nutzbare oder verdorbene Waren aussortieren und fachgerecht entsorgen.
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- 5.4.10 bei Haltbarkeitsprüfungen, Lager- und Reifungstests mitarbeiten.
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- 5.4.11 die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
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6. Kompetenzbereich: Kundenberatung |
6.1Kundenberatung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
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- 6.1.1 auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten und Kunden und Kundinnen gegenüber professionell auftreten.
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- 6.1.2 Kunden und Kundinnen über Fleischwaren, Fleischerzeugnisse und Fleischteile sowie deren Verwendung beraten (zB Produktzusammensetzung, Herkunft, Verarbeitung).
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- 6.1.3 Kunden und Kundinnen zu unterschiedlichen Qualitäten beraten und gegebenenfalls den Preis ihrer Waren argumentieren.
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- 6.1.4 Kunden und Kundinnen bei der Wahl von Halb- und Fertiggerichten beraten.
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7. Kompetenzbereich: Warenwirtschaft |
7.1Beschaffungsprozess |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.1.1 den Ablauf und die Prinzipien des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen).
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- 7.1.2 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
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7.2 Bedarfsermittlung und Bestellung |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.2.1 den Warenbestand anhand von Listen oder aus dem elektronischen Warenwirtschaftssystem ermitteln.
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- 7.2.2 feststellen, ob die für den Verkauf benötigten Waren in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
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- 7.2.3 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge, Qualitätsklasse, Handelsklasse für Schlachtkörper) vorschlagen.
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- 7.2.4 die Grundlagen der qualitativen Bewertung des Schlachtviehs (Prüfverfahren) darstellen (zB Körperbau der Schlachttiere, Altersbestimmung, Gesundheitlicher Zustand der Schlachttiere, Mastgriffe)
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- 7.2.5 bei der Auswahl von geeignetem Schlachtvieh im Rahmen von verschiedenen Arten von Vieheinkäufen mitarbeiten (zB bei der Einschätzung der Qualität und des Gesundheitszustandes des Schlachtviehs unterstützen).
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- 7.2.6 Anfragen tätigen und Angebote einholen.
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- 7.2.7 bei Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben mitwirken, zB einen Bestellvorgang vorbereiten und dabei Angebote und Konditionen berücksichtigen.
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- 7.2.8 mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
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7.3Warenannahme |
Die auszubildende Person kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
- 7.3.1 Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen.
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- 7.3.2 Waren im Wareneingangsbuch oder Warenwirtschaftssystem vermerken.
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- 7.3.3 die Lieferungen mit dem Auftrag vergleichen und Bestell- und Lieferscheine kontrollieren.
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- 7.3.4 Waren kontrollieren und feststellen, ob die Qualität, Verbrauchsdatum und Frische den Anforderungen entspricht.
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- 7.3.5 die Frische und Qualität von rohem Fleisch unter Berücksichtigung der Veränderung des Fleisches nach der Schlachtung (zB chemische, bakterielle und parasitäre Einflüsse) prüfen.
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- 7.3.6 bei gekühlten und gefrorenen Waren die Temperatur überprüfen.
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- 7.3.7 allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
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- 7.3.8 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Melden).
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- 7.3.9 einen Lieferverzug feststellen und an zuständige Personen melden.
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