§ 1.
Mit dieser Verordnung werden die im Ausmaß von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate angepassten Beträge gemäß § 33 Abs. 1a EStG 1988 für das Jahr 2024 kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2023
Gesetzesnummer
20012343
Dokumentnummer
NOR40255423
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