Organisatorische Anforderungen
§ 6.
Die Leitungsstrukturen eines Zahlungssystems sind klar und transparent zu regeln, haben die Sicherheit sowie Effizienz des Zahlungssystems zu fördern und die Stabilität des Finanzsystems im Allgemeinen zu unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023
Gesetzesnummer
20012300
Dokumentnummer
NOR40253711
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