Anhang 1
Sektoren und Teilsektoren, für die angesichts der indirekten CO2-Kosten davon ausgegangen wird, dass ein tatsächliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht
Nr. | NACE-Code | Beschreibung |
1. | 14.11 | Herstellung von Lederbekleidung |
2. | 24.42 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium |
3. | 20.13 | Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien |
4. | 24.43 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn |
5. | 17.11 | Herstellung von Holz- und Zellstoff |
6. | 17.12 | Herstellung von Papier, Karton und Pappe |
7. | 24.10 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen |
8. | 24.44 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer |
9. | 24.45 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen |
10. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Kunststoffsektors (20.16): |
| 20.16.40.15 | Polyethylenglykol und andere Polyetheralkohole in Primärformen |
11. | 24.51 | Alle Produktkategorien im Sektor Eisengießereien |
12. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Glasfasersektors (23.14): |
| 23.14.12.10 23.14.12.30 | Matten aus Glasfasern Vliese aus Glasfasern |
13. |
| Folgende Teilsektoren innerhalb des Industriegassektors (20.11): |
| 20.11.11.50 20.11.12.90 | Wasserstoff Anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle |
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit der Bundesministern oder dem Bundesminister für Finanzen die Liste der begünstigten Sektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfenrechtlichen Vorgaben erweitern, soweit die Unternehmen dieser Sektoren im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel besonders betroffen sind. Diese Festlegung ist im Internet unter der Adresse www.aws.at zu veröffentlichen.
Schlagworte
Holzstoff
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023
Gesetzesnummer
20012285
Dokumentnummer
NOR40253423
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