vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 WZEVI-Gesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2023

Content-Agentur Austria

§ 8.

(1) Zur Besorgung von Content- und Agenturleistungen für den Bund und Unternehmen des Bundes wird bei der Wiener Zeitung GmbH die Content-Agentur Austria eingerichtet.

(2) Der Content-Agentur Austria der Wiener Zeitung GmbH obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  1. 1. Verständliche Aufbereitung von Informationen im öffentlichen Interesse, insbesondere über die Rechtslage sowie Serviceangebote öffentlicher Einrichtungen und deren Änderungen sowie Neuerungen, und deren Bereitstellung über unterschiedliche Kanäle;
  2. 2. Erstellung von Medienprodukten und Erbringung von Content-Dienstleistungen zu unterschiedlichen Themenbereichen in unterschiedlichen Formaten;
  3. 3. Ansprechpartner für die Aufgaben nach Z 1 und 2 für den Bund und Unternehmen des Bundes.

(3) Die Wiener Zeitung GmbH erbringt ihre Leistungen nach Abs. 2 gegen Entgelt und hat die Höhe desselben unter Berücksichtigung der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu bemessen.

(4) Die zuständigen Bundesorgane sind ermächtigt, mit der Wiener Zeitung GmbH schriftliche Rahmenvereinbarungen über die Leistungen gemäß Abs. 2 abzuschließen.

(5) Unbeschadet der Bestimmung des Abs. 4 kann der/die sachlich zuständige Bundesminister/in im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler/der Bundeskanzlerin, wenn dies im öffentlichen Interesse gelegen ist, die Wiener Zeitung GmbH durch Verordnung mit Aufgaben gemäß Abs. 2 betrauen. In diesem Fall gilt Betriebspflicht. In der Verordnung ist das Entgelt gemäß Abs. 3 festzulegen.

(6) Alle Umsätze der Content-Agentur Austria aus Beauftragungen durch Bundesdienststellen sind von der Wiener Zeitung GmbH jeweils bis zum 31. Jänner eines Kalenderjahres über das vorangegangene Kalenderjahr auf EVI für die Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Schlagworte

Contentleistung, Bundesministerin

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2023

Gesetzesnummer

20012264

Dokumentnummer

NOR40252954

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte