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§ 1 Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.4.2023

Regelungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen, Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin in den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 sowie die diesen Hauptterminen folgenden Termine (Herbsttermin 2024 und Wintertermin 2025 sowie Herbsttermin 2025 und Wintertermin 2026).

Schlagworte

Reifeprüfung

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20012237

Dokumentnummer

NOR40252356

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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