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§ 1 Erklärung des Zusatzkollektivvertrages Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2023 über einen Pflegezuschuss zur Satzung
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
01.1.2023 bis 31.12.2023 (BGBl. II Nr. 26/2024)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Betreuungsdienst
Sozialunternehmen
Gesundheitspflege