Evaluierung
§ 12.
Die Förderungsmaßnahmen „FISA+“ sind im Jahr 2027 und in weiterer Folge im Abstand von jeweils fünf Jahren einer Evaluierung zu unterziehen, in deren Rahmen zu prüfen ist, ob durch die Förderungsmaßnahmen die Ziele der Förderungsrichtlinien erreicht wurden.
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023
Gesetzesnummer
20012140
Dokumentnummer
NOR40250057
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