Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung
§ 3.
Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. November 2022 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2022
Gesetzesnummer
20012091
Dokumentnummer
NOR40248775
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