Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums
§ 1.
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2022
Gesetzesnummer
20012064
Dokumentnummer
NOR40248406
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)