2. Abschnitt
Flächensystem Regeln zur förderfähigen Fläche
§ 22.
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe
- 1. Feldstück: eine im Bundesgebiet gelegene, eindeutig abgrenzbare Bewirtschaftungseinheit eines Landwirts mit nur einer Nutzungsart gemäß § 24, die im Geografischen Informationssystem (GIS) als Polygon digitalisiert ist und aus Schlägen besteht;
- 2. Schlag: eine zusammenhängende Fläche innerhalb eines Feldstücks, die für eine Vegetationsperiode hinsichtlich der Kultur (Schlagnutzungsart) bzw. die Förderung betreffenden Angaben bewirtschaftet oder in zufriedenstellendem agronomischem Zustand gemäß § 20 Abs. 3 erhalten wird und im Invekos-GIS als Polygon oder als Punkt digitalisiert ist;
- 3. Segment: eine Teilfläche bei Almen und Hutweiden mit einheitlicher Bodenbedeckung;
- 4. Digitalisierung: zeichnerische Abbildung von Lage und Ausmaß der Fläche sowie der Lage eines Punkts im geografischen Beihilfeantragsformular;
- 5. eAMA: elektronisches System der AMA, in dem die verschiedenen Anwendungen einschließlich des Geografischen Informationssystems (Invekos-GIS) für die Begünstigten zur Verfügung gestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.11.2022
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40247879
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