Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 9.
Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions‑ und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Schlagworte
Funktionsbezeichnung
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2022
Gesetzesnummer
20012047
Dokumentnummer
NOR40247772
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