Anlage II
Standardisierte Lastprofile für Begünstigte gemäß § 4 Abs. 2
Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind begünstigt:
- 1. H0: Haushalt;
- 2. HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;
- 3. HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;
- 4. L0: Landwirtschaftsbetriebe;
- 5. L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;
- 6. L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe;
- 7. G0: Gewerbe allgemein;
- 8. G1: Gewerbe, werktags 8-18 Uhr;
- 9. G2: Gewerbe, Überwiegender Verbrauch in den Abendstunden;
- 10. G3: Gewerbe durchlaufend;
- 11. G4: Gewerbe, Läden aller Art, Friseur;
- 12. G5: Gewerbe, Bäckerei mit Backstube;
- 13. G6: Gewerbe, Wochenendbetrieb.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2024
Gesetzesnummer
20012046
Dokumentnummer
NOR40250770
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