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§ 1 Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.10.2022

1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften Mitglieder

§ 1.

Der Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen (kurz: „Fachbeirat Netzsicherheit“) besteht aus dem Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, als Vorsitzenden (§ 45 Abs. 11 Satz 1 TKG 2021) sowie den gemäß § 45 Abs. 9 TKG 2021 von der Bundesregierung bestellten zwölf Mitgliedern.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2022

Gesetzesnummer

20012044

Dokumentnummer

NOR40247705

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